Motorrad
WICHTIG: Das Kfz darf erst dann bewegt werden, sobald für die Kaskoversicherung die vorläufige Deckung schriftlich bestätigt vorliegt! – Bis dahin besteht über die eVB nur vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Fahrerschutzversicherung (FSV):
falls Dein aktueller Motorrad-Versicherer diese nicht anbietet, solltest Du dringend erwägen, den Versicherer zu wechseln! – Bei mehreren unserer Versicherer kannst Du dies einschließen – leider erst zur nächsten Hauptfälligkeit.
Bitte melde Dich bei uns sobald möglich, damit wir Dich zu diesem speziellen Thema beraten können!
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Saisonkennzeichen:
wenn Du Dein Motorrad für die „Saison“ (z.B. 04-10, d.h. vom 01. April bis 31. Oktober) angemeldet hast, kannst Du mit einem Monat Kündigungsfrist zum 01. April zu einem neuen Versicherer wechseln – somit muss die Kündigung beim alten Versicherer bis z.B. spätestens Ende Februar schriftlich vorliegen – nimm uns gerne bei der Kündigung per E-Mail ins „cc“!
Ein Motorrad ist für viele Menschen nicht nur ein schnelles und flexibles Fortbewegungsmittel. Es ist auch Lebenskultur, Luxus und Vergnügen.
Die kühle Eleganz eines Motorrads und die Stärke der Beschleunigung stellen Werte dar, die die Anschaffungskosten häufig bei weitem überwiegen. Aufgrund der erheblichen Beschleunigung und der eingeschränkten Lenkfähigkeit können Unfälle jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Eine Versicherung ist daher zwingend notwendig, um im Schadensfall eine finanzielle Absicherung gegenüber Dritten, je nach Tarif aber auch für sich selbst, zu besitzen.
Wichtig ist hierbei: „erst die Knochen versichern, dann die Sachen“ (oder noch besser: beides gleichzeitig 🙂 )