PKW (Firmenwagen)
WICHTIG: Das Kfz darf erst dann bewegt werden, sobald für die Kaskoversicherung die vorläufige Deckung schriftlich bestätigt vorliegt! – Bis dahin besteht über die eVB nur vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Unser GLÖCKLER-Konzept zur Car-Policy/ Firmenwagenregelung:
die meisten Menschen gehen mit überlassenen oder geliehenen Gegenständen sehr sorgsam um – dies gilt auch für die meisten Mitarbeitenden für den Firmenwagen, den sie vom Arbeitgeber überlassen bekommen.
Leider gibt es aber auch immer ein paar wenige „schwarze Schafe„, die mit Firmenwagen sorglos umgehen – die Folge für den Arbeitgeber können sein:
- Kündigung durch den Kfz-Versicherer bei hoher Schadenquote oder vielen Kleinschäden
- hohe Schlussrechnungen bei Leasingrückgabe, wenn die Gebraucsspuren überdurschnittlich sind (Kratzer, Schäden, Verunreinigungen, etc.)
- teure Versicherungsprämien, wenn die Selbstbeteiligung zu niedrig gewählt wurde.
Mit unserem GLÖCKLER-Firmenwagenkonzept * (Car-Policy & sinnvoller Versicherungsschutz) lassen sich alle o.g. Probleme vermeiden.
Nimm hier gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf: ich möchte Beratung
WICHTIG: Das Kfz sollte erst dann bewegt werden, sobald für die Kaskoversicherung die vorläufige Deckung schriftlich bestätigt vorliegt! – Bis dahin besteht über die eVB nur vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Bei Verkauf: bitte niemals bei Verkauf dem Käufer/ Erwerber die bisherigen Kennzeichen mitgeben!
- Leasingrückgabe: bei Leasingrückläufern sollte vertraglich geregelt werden, dass der Leasinggeber das Kfz ab Rückgabezeitpunkt sofort abmeldet und für Obhutsschäden verantwortlich ist.
Du möchtest ein Kfz neu zulassen oder für bestehende Kfz den Wechsel zu einem besseren Versicherer prüfen lassen?
Bitte gehe wie folgt vor:
1.) Interessenten/ Neukunden: bitte schreib uns eine Nachricht über dieses Kontaktfeld und wir melden uns umgehend bei Dir
2.) Bestandskunden: Neuzulassung oder Versichererwechsel:
- bitte gib hier eingeloggt alle Daten ein
- bitte lade die vorliegenden Fahrzeugdaten im System hoch (Fahrzeugschein, ggf. Bestellung mit HSN und TSN)
- dann buche Dir bitte hier einen Termin mit uns
- sollte es einmal schnell gehen müssen (Neuzulassung), dann ruf uns einfach auf Festnetz an und hinterlasse uns eine Nachricht und wir melden uns umgehend bei Dir. –
- Im Regelfall weißt Du ja aber ein paar Tage/ Wochen im Voraus, wenn Du eine Kfz-Versicherung benötigst 😉
Wichtige Tarifbausteine:
Wir empfehlen Dir dringend den Einschluss folgender Zusatzbausteine in alle Kfz-Versicherungen, falls diese ggf. noch nicht drin sein sollten bzw. sofern dies möglich ist:
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Fahrerschutz
- Der Fahrer erhält bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Diese Lücke schließt der Fahrerschutz und leistet z.B.
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z. B. von Haus, Wohnung und Fahrzeug)
- Im Todesfall: Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente)
- falls Dein aktueller Kfz-Versicherer diese nicht anbietet, beantrage bitte pro Fahrer (nicht pro Kfz!) unsere Sonderlösung „Solo-Fahrerschutzversicherung (FSV)“ mit diesem Link
-
Rabattschutz:
- Damit erfolgt im Schadenfall keine Beitragserhöhung („Schlechterstufung“) – der „unechte SFR“ wird dann als „Sondereinstufung“ geführt – der sog. „echte“ Schadenfreiheitsrabatt (SFR) wird im Hintergrund geführt.
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Schutzbrief:
- dieser bietet Hilfe bei Panne und Unfall
- wir empfehlen keinen separaten Automobilclub, sondern einen Einschluss beim Kfz-Versicherer. So hast Du einen Ansprechpartner im Schadenfall.
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GAP-Deckung (falls Leasing/ Finanzierung)
- Diese schließt die Lücke bei Leasing/ Finanzierungen – diese Lücke kann einige tausend Euro betragen und sollte daher dringend immer abgedeckt werden.
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Auslandsschadenschutz (Auslandsschaden-Versicherung)
- Der Versicherer kommt bei Unfällen im Ausland anstelle des Schädigers für die dadurch entstandenen Schäden auf. Diese Abwicklung ist umfassender, schneller und besser als über den ausländischen Versicherer.
- Bitte dringend versichern, sofern das Kfz außerhalb von Deutschland gefahren wird.
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Werkstattbindung:
- damit erhältst Du über ein Werkstattnetzwerk günstigere Prämien für die Kfz-Versicherung.
- dies ist bei Leasingfahrzeugen nur sinnvoll, wenn der Leasinggeber keine Vertragswerkstatt vorschreibt!
Einschluss der Bausteine bei der Antragstellung:
- wenn Du den Antrag mit uns gemeinsam stellst, beantragen wir gerne für Dich diese Zusatzbausteine.
- Solltest Du selbst den Antrag über unseren Vergleichsrechner selbst stellen, schreib die Bausteine bitte unter „Bemerkungen“ in den Online-Antrag hinein!
O.g. Informationen bieten nur eine Orientierung. Gerne beraten wir hierzu. Rechtsverbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)/ Sonderbedingungen/ Annahmerichtlinien etc. des jeweiligen Versicherers/ Tarifs. Für Vergleichsprogramme/ Onlinerechner etc. wird keinerlei Haftung übernommen!
Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil (Kaskoversicherung) ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung.
abzuschließen.
Gerne beraten wir Dich zur Firmen-Kfz-Versicherung oder Flottenversicherung:
1.) Interessenten/ Neukunden: bitte schreib uns eine Nachricht über dieses Kontaktfeld und wir melden uns umgehend bei Dir
2.) Bestandskunden: Neuzulassung oder Versichererwechsel: hier Termin buchen
* wir erbringen zur Car-Policy keinerlei Rechtsberatung, geben aber gerne Hinweise zur Gestaltung. Die Formulierung der Car-Policy erfolgt über eine Formulierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.