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Kfz-Handel-Handwerk-Police für Kfz-Werkstätten + Autohäuser

Kfz-Handel-Handwerk-Police für Kfz-Werkstätten + Autohäuser

Als Inhaber eines Kfz-Betriebs (Werkstatt oder Kfz-Handel) solltest Du in jedem Fall eine spezielle Abdeckung haben.

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Mögliche Schäden sind z.B.:

  • Unfall bei Probefahrt nach einer Reparatur:
    • Schaden am gefahrenen Kfz des Kunden
    • Schaden an Fremd-Kfz eines geschädigten Dritten
  • Diebstahl eines Kfz auf Deinem Werkstattgelände
  • Obhutsschäden: wenn Du ein Kfz in Deine Obhut nimmst, solltest Du hierfür eine Regelung treffen ab wann Du hierfür verantwortlich bist – kritisch kann dies ggf. sein, wenn per „Schlüssel-Safe“ ein Kunde am Samstagabend ein Kfz „übergibt“ und den Schlüssel einwirft – hierzu empfehlen wir eine Rechtsberatung durch einen Rechtsberater!
  • Hagelschaden: während eine Kunden-Kfz bei Dir steht tritt ein Hagelschaden auf – Du solltest hier zur Vermeidung einer Obliegenheitsverletzung möglichst alle Kfz (vor allem die hochwertigen) überdacht in der Halle abstellen!
  • Beschädigung durch fremde Dritte: in der Nacht oder am Wochenende beschädigt ein Unbekannter mehrere Kunden-Kfz.

Wichtig ist im Schadenfall, dass immer ein schriftlicher Kundenauftrag vorliegt – bitte lass Dich als Inhaber einer Werkstatt/ Autohaus niemals auf mündliche Kfz-Übergaben ein!

Der Versicherer der Handel/Handwerk-Police wird im Regelfall immer einen schriftlichen Nachweis fordern wenn Du Schäden geltend machst.

Die Abgrenzung zwischen Betriebshaftpflicht/ Bearbeitungsschäden und der Kfz-Handel-Handwerk-Police sollte immer im Einzelfall geprüft werden – am besten durch unabhängige Versicherungsspezialisten.

Gerne beraten wir Dich und Deine Firma hierzu.

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