Pkw-Versicherung
Tipps bei Verkehrsunfällen

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Unfall ohne Polizei? Muss ich stets die Polizei rufen?

Die Polizei muss immer hinzugezogen werden bei:

  • Personenschaden: sobald eine oder mehrere Personen verletzt wurden, muss die Polizei gerufen werden!
  • Mietwagen: wenn Du mit einem Mietwagen unterwegs bist: immer Polizei!
  • Schäden oberhalb der Bagatellschadengrenze (je nach Gericht ca. 1.300 € Schadensumme)
  • wenn der Unfallgegner den Eindruck erweckt, dass dieser unter Drogen und/ oder Alkohol steht
  • ausländische Kfz: wenn nicht in Deutschland zugelassenen Kfz beteiligt sind
  • provozierter Unfall: wenn der Unfallgegner den Unfall ggf. provoziert hat
  • Unfallgegner weigert sich Personalien und/ oder Fahrzeugdaten auszutauschen
  • Diebstahl, Brandschaden, Wildschaden

Tipps für Kfz-Unfälle:

A) lege Dir immer mind. zwei Formulare „Europäischer Unfallbericht“ ins Handschuhfach

B) aussagekräftige Fotos aus verschiedenen Perspektiven sind immer ein guter Beweis

C) Schuldanerkenntnis niemals unterzeichnen („erkläre ich, dass ich am Unfall schuld bin…“)


Welchen Schaden solltest Du wann und wie Deinem Kfz-Versicherer melden?

A) Haftpflichtschaden gegenüber einem Dritten (ohne Selbstbeteiligung)

Du hast einen Fremden geschädigt? – Sofern es sich um einen „Minischaden“ handelt, kannst Du überlegen, ob Du diesen Schaden selbst bezahlst, wenn es sich z.B. nur um einen Mini-Kratzer oder eine Mini-Delle handelt – ggf. lässt sich dies durch sog. „Smart Repair“ lösen?


B) Teilkaskoschaden (TK, Selbstbeteiligung meist 150 €):

einer der häufigsten Schäden ist der Steinschlag auf der Windschutzscheibe – die Regulierung läuft meist wie folgt:

  1. Schadenausbreitung eingrenzen: mit einem „Steinschlagpflaster“ (bekommst Du gerne bei uns für Dein Handschuhfach) kannst Du die Vergrößerung vermeiden. Dies solltest Du sofort nach dem Steinschlag erledigen
  2. Schadensmeldung an Deinen Kfz-Versicherer: am besten telefonisch vorab klären mit der Schadenhotline und dann schriftlich direkt danach melden.
  3. Reparatur in der Werkstatt oder durch einen Glas-Dienstleister nach schriftlicher Schadenfreigabe (genügt auch per E-Mail) durch Deinen Kfz-Versicherer
  4. Zahlung der Selbstbeteiligung – bei einer Reparatur (nicht Austausch!) der Windschutzscheibe per „Smart Repair“ verzichten manche Versicherer auf die Selbstbeteiligung – bitte kläre dies vor der Reparatur ab! Ggf. hat Dein Versicherer auch Sonderkonditionen mit einem Glas-Dienstleister vereinbart?

C) Vollkaskoschaden (VK, Selbstbeteiligung meist 500-1.000 €):

einer der häufigsten Schäden ist der Auffahrunfall- die Regulierung läuft meist wie folgt:

  1. Schadensmeldung an Deinen Kfz-Versicherer: am besten telefonisch vorab klären mit der Schadenhotline und dann schriftlich direkt danach melden.
  2. Reparatur in der Werkstatt nach schriftlicher Schadenfreigabe (genügt auch per E-Mail) durch Deinen Kfz-Versicherer
  3. Zahlung der Selbstbeteiligung – bei einer Reparatur per „Smart Repair“ verzichten manche Versicherer auf die Selbstbeteiligung – bitte kläre dies vor der Reparatur ab!

D) Panne/ Liegenbleiben/ etc.

bitte rufe Deinen Schutzbriefanbieter an – im Regelfall ist der Schutzbrief bei Deinem Kfz-Versicherer als Baustein „Schutzbrief“ mitversichert.

Dies wird dann durch die „silberne Flotte“ bzw. die „silbernen Engel“ abgewickelt – ich selbst (Mike) durfte mit diesen auch schon Erfahrungen machen – binnen kurzer Zeit war im Ausland der Abschleppwagen nach einem Unfall da, die Reparatur und Mietwagen wurde organisiert und die Abwicklung war top.

Das Geld für teils deutlich überteuerte Automobilclub-Mitgliedschaften etc. kannst Du Dir getrost sparen – das ist eher so ein bisschen „80er-Jahre“…

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