Online Schadensmeldung
A) Kfz-Verkehrsunfall? Unfallgegner schuld? – Das geht auch ohne Rechtsschutz-Schadenfall:
ein Verkehrsunfall mit einem schuldigen Unfallgegner ist immer ärgerlich – muss man dann aber auch noch den eigenen Rechtsschutzvertrag mit einem Schaden inkl. Selbstbeteilung belasten?
==> Nein! Das geht mit GLÖCKLER auch besser:
• Wir haben einen Dienstleister im Hintergrund, der Deine Rechte gegenüber dem Unfallgegner durchsetzt.
• Wenn der Unfallgegner Schuld ist, so ist dies für unsere Mandanten kostenfrei.
wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert/ das Kfz verändert werden, da vermutlich ein Gutachter dieses besichtigen wird!
Leistungsbilanz der letzten Jahre:
- 2017-2023 mehr als 70 Millionen Euro Schadensersatz erwirkt
- Mehrauszahlungen von bis zu 400,- € pro Kfz-Haftpflichtschaden wurden erwirkt ohne Risiko und mit minimalem Aufwand.
- Wichtig: Du musst Deine eigene Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht mit einem Schaden belasten – somit lässt es sich vermeiden, dass wegen solcher Schäden der eigene Rechtsschutzvertrag/ Schadenfreiheit belastet (oder nach mehreren Schadenfällen in kurzer Zeit gar gekündigt) wird – und eine Selbstbeteilung bezahlt werden muss.
Wie ist der Ablauf bei Kfz-Schäden?
alle Mandanten haben die Möglichkeit uns Montag bis Freitag 8-18 Uhr hierzu kurz auf Festnetz anrurufen – und wir stellen den Kontakt digital & effizient zu unserem Schadendienstleister her. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, bitte kurz auf den Anrufbeantworter sprechen und parallel eine kurze E-Mail schreiben. Wir melden uns im Schadenfall unverzüglich.
Dann können wir dies im Regelfall sinnvoller lösen lassen 😊
Schadenmeldelink:
hier Kfz-Schaden melden (wenn Unfallgegner schuld ist)
B) Schadensfälle in allen anderen Sparten (außer Kfz-Schäden):
Wie ist der Ablauf bei allen anderen Schäden (außer Kfz)?
- bitte prüfe, ob Du (sinnvollerweise) ggf. eine Selbstbteteiligung (SB) eingeschlossen hast – sofern der Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung oder darunter liegt, macht eine Schadenmeldung im Regelfall keinen Sinn.
- ruf uns Montag bis Freitag 8-18 Uhr sobald möglich hier auf Festnetz in der Kanzlei an!
- sprich auf unseren Anrufbeantworter und schreibe uns bitte parallel eine E-Mail mit dem Betreff „Dringender Schadensfall!“
- solltest Du uns nicht sofort erreichen und ausnahmsweise an Banktagen nicht binnen 24 Stunden einen Rückruf erhalten, wende Dich bitte direkt an das Versicherungunternehmen:
- gehe auf die Website des Versicherungsunternehmens und suche nach „Online-Schadensmeldung“ – melde den Schaden dort!
- Fristen: Achtung, ggf. muss eine Schadenmeldung unverzüglich bzw. mit einer sehr kurzen Frist erfolgen – solltest Du uns nicht sofort erreichen, melde diese Schäden bitte selbst direkt an den Versicherer mit uns im cc:
- Unfallschäden mit Körperschaden: umgehende Meldung!
- Todesfälle: sofortige Meldung an alle betroffenen Versicherer (Risikoleben, Unfall, Lebensversicherung, Rentenversicherung, etc.)
- wenn Du eine Bestätigung der Schadenmeldung per E-Mail oder zum PDF-Download erhältst, leite uns die E-Mail bitte weiter bzw. lade die Schadenmeldung bei uns im System unter dem jeweiligen Versicherungsvertrag hoch:
Dokumente hochladen – Infos hier
Informiere uns bitte immer bei allen Schadensfällen, damit wir Dich hierzu sachgerecht und unabhängig beraten können!
wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert verändert werden, da vermutlich ein Gutachter dieses besichtigen wird (z.B. bei Einbruchdiebstahl, Gebäudeschäden, Hausratschäden, etc.)