Online Schadensmeldung

Online Schadensmeldung

A) Kfz-Verkehrsunfall? Unfallgegner schuld? – Das geht auch ohne Rechtsschutz-Schadenfall:

ein Verkehrsunfall mit einem schuldigen Unfallgegner ist immer ärgerlich – muss man dann aber auch noch den eigenen Rechtsschutzvertrag mit einem Schaden inkl. Selbstbeteilung belasten?

==> Nein! Das geht mit GLÖCKLER auch besser:

• Wir haben einen Dienstleister im Hintergrund, der Deine Rechte gegenüber dem Unfallgegner durchsetzt.
• Wenn der Unfallgegner Schuld ist, so ist dies für unsere Mandanten kostenfrei.

wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert/ das Kfz verändert werden, da vermutlich ein Gutachter dieses besichtigen wird!

Leistungsbilanz der letzten Jahre:

  • 2017-2023 mehr als 70 Millionen Euro Schadensersatz erwirkt
  • Mehrauszahlungen von bis zu 400,- € pro Kfz-Haftpflichtschaden wurden erwirkt ohne Risiko und mit minimalem Aufwand.
  • Wichtig: Du musst Deine eigene Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht mit einem Schaden belasten – somit lässt es sich vermeiden, dass wegen solcher Schäden der eigene Rechtsschutzvertrag/ Schadenfreiheit belastet (oder nach mehreren Schadenfällen in kurzer Zeit gar gekündigt) wird – und eine Selbstbeteilung bezahlt werden muss.

Wie ist der Ablauf bei Kfz-Schäden?

alle Mandanten haben die Möglichkeit uns Montag bis Freitag 8-18 Uhr hierzu kurz auf Festnetz anrurufen – und wir stellen den Kontakt digital & effizient zu unserem Schadendienstleister her. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, bitte kurz auf den Anrufbeantworter sprechen und parallel eine kurze E-Mail schreiben. Wir melden uns im Schadenfall unverzüglich.

Dann können wir dies im Regelfall sinnvoller lösen lassen 😊

Schadenmeldelink:

hier Kfz-Schaden melden (wenn Unfallgegner schuld ist)


B) Schadensfälle in allen anderen Sparten (außer Kfz-Schäden):

Wie ist der Ablauf bei allen anderen Schäden (außer Kfz)?

  1. bitte prüfe, ob Du (sinnvollerweise) ggf. eine Selbstbteteiligung (SB) eingeschlossen hast – sofern der Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung oder darunter liegt, macht eine Schadenmeldung im Regelfall keinen Sinn.
  2. ruf uns Montag bis Freitag 8-18 Uhr sobald möglich hier auf Festnetz in der Kanzlei an!
    1. sprich auf unseren Anrufbeantworter und schreibe uns bitte parallel eine E-Mail mit dem BetreffDringender Schadensfall!“
  3. solltest Du uns nicht sofort erreichen und ausnahmsweise an Banktagen nicht binnen 24 Stunden einen Rückruf erhalten, wende Dich bitte direkt an das Versicherungunternehmen:
    1. gehe auf die Website des Versicherungsunternehmens und suche nach „Online-Schadensmeldung“ – melde den Schaden dort!
    2. Fristen: Achtung, ggf. muss eine Schadenmeldung unverzüglich bzw. mit einer sehr kurzen Frist erfolgen – solltest Du uns nicht sofort erreichen, melde diese Schäden bitte selbst direkt an den Versicherer mit uns im cc:

      1. Unfallschäden mit Körperschaden: umgehende Meldung!
      2. Todesfälle: sofortige Meldung an alle betroffenen Versicherer (Risikoleben, Unfall, Lebensversicherung, Rentenversicherung, etc.)
    3. wenn Du eine Bestätigung der Schadenmeldung per E-Mail oder zum PDF-Download erhältst, leite uns die E-Mail bitte weiter bzw. lade die Schadenmeldung bei uns im System unter dem jeweiligen Versicherungsvertrag hoch:

Dokumente hochladen – Infos hier

Informiere uns bitte immer bei allen Schadensfällen, damit wir Dich hierzu sachgerecht und unabhängig beraten können!

wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert verändert werden, da vermutlich ein Gutachter dieses besichtigen wird (z.B. bei Einbruchdiebstahl, Gebäudeschäden, Hausratschäden, etc.)

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