Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)
Dieser sichert Anwartschaften auf bAV ab.
Dies betrifft sowohl aktive Betriebsrentner als auch Versorgungsberechtigte mit unverfallbarer Anwartschaft.
Nicht alle bAV-Verträge unterliegen der Insolvenzsicherungspflicht des PSVaG.
Kostenfreies Infogespräch buchen
Liegt PSVaG-Pflicht vor?
- Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusage/ Pensionszusage):
- ja
- Direktversicherungen gem. § 40b EStG und § 3 Nr. 63 EStG:
- ja: bei widerruflichem Bezugsrecht in voller Höhe ggf. einschließlich der Gewinnanteile
- ja: bei unwiderruflichem Bezugsrecht nur in Höhe der Beleihung, Abtretung oder Verpfändung zugunsten des Arbeitgebers
- Hinweis: bei Entgeltumwandlung stets sofort unverfallbar; bei Arbeitgeberfinanzierung gem. gesetzlicher Regelung oder individueller Regelung
- Unterstützungskassenzusagen (U-Kasse):
- ja
- Pensionsfondszusagen
- ja
- Pensionskassenzusagen (Penka):
- ja: ab 2020: Mit Neuregelung des Betriebsrentengesetzes 2020 stehen nun auch Zusagen über einige Pensionskassen unter Insolvenzschutz.
- nein: Protektor-Mitglieder sind davon befreit. PROTEKTOR-Mitgliederlisten zum Download getrennt nach
- Lebensversicherungen / Niederlassungen
- Pensionskassen
- nein: Protektor-Mitglieder sind davon befreit. PROTEKTOR-Mitgliederlisten zum Download getrennt nach
- Informationen zur Insolvenzsicherungspflicht von Pensionskassenzusagen
- ja: ab 2020: Mit Neuregelung des Betriebsrentengesetzes 2020 stehen nun auch Zusagen über einige Pensionskassen unter Insolvenzschutz.
Wie sollte eine bAV gestaltet werden?
Hierfür gibt es keine pauschale Antwort – wir empfehlen eine individuelle Beratung durch uns und unsere Geschäftspartner.
Wir beraten gesellschaftsneutral und unabhängig, da wir zu keiner Versicherungsgesellschaft/ Pensionskasse/ Bank/ Sparkasse o.ä. gehören.