Arbeitgeber-Infos (bAV)
Update betriebliche Altersversorgung (bAV):
seit dem 01.01.2022 wurde auch für bestehende Verträge der Zuschuss von mind. 15 % zur Pflicht.
Rechtsgrundlage ist der § 1a (1a) BetrAVG: Link zum Gesetz
„(1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“
Somit hattest Du als Arbeitgeber bis zum 31.12.2021 Handlungsbedarf!
Themen, mit denen sich Arbeitgeber dringend beschäftigen sollten:
1.) „spitz abrechnen“ oder pauschal?
2.) Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarungen
3.) Garantieniveau bAV neu ab sofort 50 oder 80 % im Rahmen der BOLZ?
4.) Versorgung der Geschäftsführer als Spezialthema
5.) Abwicklung über spezialisierten Vermittler/ Dienstleister, der das Thema bAV fachlich beherrscht und seit vielen Jahren betreibt.
6.) Anpassung der Verträge im Bestandsvertrag oder als technischer Neuvertrag?
Packt das Thema bitte umgehend an, sofern Ihr dies (immer) noch nicht gelöst habt! 🙂
Kontaktdaten:
Mike Glöckler #gernperDu
Fachmann Vorsorgemanagement (fvv)
Betriebswirt für bAV (FH); Finanzwirt (CoB)
Glöckler Business Consulting GmbH
Du bist Arbeitgeber und suchst einen professionellen Dienstleister für das Thema bAV/ Betriebsrente/ Entgeltumwandlung?
Dann bist Du hier richtig.
Kostenfreies Infogespräch buchen
Hintergrundwissen zur bAV:
Die bAV ist ein vielschichtiges Beratungsgebiet – daher arbeiten wir in einem Netzwerk aus Spezialisten innerhalb und außerhalb der Finanzbranche:
- Steuern: hier ist Ihr persönlicher Steuerberater der richtige Ansprechpartner – sollten Sie keinen persönlichen Steuerberater haben, können wir Ihnen gerne mehrere Empfehlungen geben.
- Arbeitsrecht: hierzu sollte ein versierter Rechtsanwalt („Arbeitsrechtler“) befragt werden.
- Gesellschaftsrecht: hier ist ein Volljurist/ Notar gefragt
- Ausgestaltung, Umsetzung, Gesellschaften, Tarife, konkrete Lösungen: hier haben Sie mit uns einen Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung – unser Geschäftsführender Gesellschafter Mike Glöckler berät seit dem Jahr 2001 Firmen in diesem Bereich.
Melde Dich gleich heute! Wir beraten Dich und Deine Firma gerne.
Hinweis: Wir erbringen keinerlei Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.