PSVaG-Pflicht auch für Pensionskassenverträge (Penka)
Durch die Neuregelung des Betriebsrentengesetzes 2020 stehen nun auch Zusagen über einige Pensionskassen
unter Insolvenzschutz. Soweit eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse
durchgeführt wird, müssen laufende Versorgungsleistungen (für aktive Betriebsrentner) und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften erstmals ab 2021 u.U. in die Meldung an den PSVaG einbezogen werden.
Weitere Informationen zur Sicherheit und Insolvenzsicherung von Betriebsrenten findest Du unter diesem Link:
Informationen zur bAV für Arbeitgeber
Informationen zu Betriebsrenten für Arbeitnehmer
Über die Firma Glöckler:
Die Firma Glöckler bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Immobilien- und Finanzspezialisten in einem starken Netzwerk einen Vollservice im Bereich Immobilien und Finanzen/ Versicherungen an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Firma Glöckler ist seit vielen Jahren ein bekannter Marktteilnehmer in vorgenannten Segmenten.